Karlsruhe- Der Anmelder von „Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten“ wurde aufgrund angeblicher Untätigkeit beim Verstoß gegen gestellte Auflagen bei der von ihm organisierten Demonstration verurteilt. Bemerkenswert hierbei: weder die Verstöße an sich zogen für die jeweiligen Einzelpersonen weitere Folgen nach sich, waren also anscheinend nicht den Aufwand einer weiteren Ermittlung wert, noch kam Kritik von Polizeiseite an die Demo an sich – sie sei friedlich verlaufen. Auch Augenzeugenberichte über das engagierte Entgegentreten des Angeklagten gegen eben jene Übertretungen wurde keine besondere Bedeutung beigemessen – die Aussage der Polizei über angebliche Untätigkeit blieb entscheidend („..nicht ausreichend“).
Entscheidende Hinweise auf den „Unwillen“ des Angeklagten, die Demonstrationsteilnehmer von Übertretungen abzuhalten, sah der Richter in dessen vorheriger Klage gegen an den Aufmarsch gestellten (und teilweise rechtswidrigen!) Auflagen – somit sei klar gewesen, dass er auch nicht an einem Verhindern von Ausschreitungen interessiert gewesen sei. Hierbei wurde also die vollkommen legitime Inanspruchnahme von Rechtsmitteln am Ende auf bedenkliche Weise gegen den Antragsteller verwendet, während das illegale Abfilmen schon zu Beginn der Demonstration mit der Begründung, dass Verstöße auch nicht angekündigt werden, gerechtfertigt und verteidigt wurde.
Insgesamt lieferte der vorsitzende Richter Neuberth („Wer bestellt muss auch bezahlen“) wohl eine Art Grundsatzurteil darüber, wie mit der seiner Ansicht nach „schlechten Demonstrationskultur“ (seiner Ansicht nach sei man bessergestellt als in anderen Ländern, „da muss man gar nicht nach Moskau oder Peking blicken“) verfahren werden kann, wird es doch so ermöglicht, allein auf Polizeiaussagen aufbauend, die Veranstalter für sämtliche Vorgänge bei einer Demonstration auch direkt in Verantwortung zu nehmen, also folglich die Anmeldung einer solchen Veranstaltung mit sehr hohem persönlichen Risiko zu verbinden.
Denn wer möchte schon die Hand dafür ins Feuer legen, dass es bei den teilweise provozierend eng ausformulierten Auflagerichtlinien nicht auch mal zu Überschreitung selbiger kommt, gar nicht zu sprechen von einem Demonstrationsverlauf der in offener Konfrontation mit der Polizei führt.
So ist also abzusehen, dass in Zukunft völlig vom „guten Willen“ der beobachtenden Polizeikräfte abhängt, was Organisatoren politischer Meinungskundgebungen im Anschluss an jene erwarten zu haben – da ja selbst kleinste Verstöße mit rechtlichten Konsequenzen für Anmelder enden können, falls ihnen von Seite der Ordnungskräfte mangelnder Einsatz beim Unterbinden eben jener attestiert wird. Neben dieser offensichtlich auf Willkür basierenden Rechtssprechung drängt sich auch die Frage auf, wie leicht es für die Justiz wird, nun mittels von der Polizei (ob nun uniformiert oder in zivil) ausgehenden Provokationen und Übergriffen auf Demonstrationsteilnehmer, welche ja nicht selten der Auslöser für nachfolgende Ausschreitungen sind, im Anschluss die Anmelder strafrechtlich zu verfolgen, da der Ursprung für die provozierten Gewalttätigkeiten ja meist im Nachhinein nur schwer nachzuvollziehen bzw im Falle einer Verhandlung auch nachzuweisen ist.
So mag der Richter evtl berechtigterweise beim Angeklagten einen gewissen Widerwillen gegenüber den auferlegten Einschränkungen festgestellt haben, vielleicht ging dieser bei seinem Eingreifen zum Verhindern einer Übertretung selbiger nicht mit ganzem Herzen vor; jedoch ist unverständlich, wie daraus folgend ein Urteil konstruiert werden kann, bei dem ein Organisator für eine Tat eines Anderen verurteilt wird, ihm seine (möglicherweise latent sympathisierende) Haltung als Aufforderung bzw Duldung und Anleitung interpretiert wird, Verstöße wohlgemerkt die so geringfügig waren, dass sie den friedlichen Charakter der Demonstration in keinster Weise beeinflussten noch eine weitere Verfolgung nach sich zogen.
Momentan gibt besagtes Urteil wohl nur Vorgaben für das Einzugsgebiet der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – es bleibt abzuwarten, ob sich diese Art der Urteilsfällung weiter verbreitet oder Einzelfall bleibt.
quelle: indymedia
http://de.indymedia.org/2008/06/220382.shtml